Gefahrgut

Rückgabe von Gefahrgut

Alle Produkte, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten, werden als Gefahrgut gekennzeichnet. Diese Produkte sind nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport (und Rückversand) zugelassen. Ein gefährliches Produkt unterliegt dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), da das Transportrisiko bei diesen Produkten höher ist, als bei anderen.

Nachfolgend findest du Anweisungen zur Rücksendung.

Was ist bei der Verpackung zu beachten?

Stelle auf jeden Fall sicher, dass die von dir gewählte Verpackung fest und stabil ist. Vermeide außerdem, dass sich das Produkt in der Verpackung hin- und herbewegen oder versehentlich eingeschaltet werden kann. Am besten benutzt du das gegebenenfalls in der Originalsendung enthaltene Füllmaterial oder etwa Zeitungspapier zum Ausfüllen der Freiräume.

Was ist bei der Gefahrgutkennzeichnung zu beachten?

Stelle bitte sicher, dass du einen Karton mit Gefahrgutkennzeichnung verwendest. Hast du diesen nicht zur Hand, drucke bitte eines der beiden Kennzeichen auf der Folgeseite farbig aus, schneide es aus und klebe es rechts oben auf das Paket.

Achtung: Bitte achte darauf, dass das Kennzeichen in der vorgegebenen Größe (120 * 110 mm) ausgedruckt wird. Beachte dies bei den Druckeinstellungen ihres Druckers.

Je nach Inhalt des Versandstücks ist dieses mit unterschiedlichen Gefahrgutkennzeichen (verschiedene UN-Nummern) zu versehen. Lithium-Batterien die „in Ausrüstung verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind mit der UN-Nummer 3481 zu kennzeichnen. Lithium-Batterien, die „alleine verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind dagegen mit der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.

Pflichten des Absenders

Nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist der Absender für die richtige Klassifizierung des zu befördernden Gefahrguts verantwortlich. Dieser Pflicht kommst du mit der korrekten Kennzeichnung des Versandstücks (wie zuvor beschrieben) ausreichend nach. Nimm die beschriebene Vorgehensweise daher bitte ernst. Verfügt dein Gerät nicht über einen Lithium-Ionen-Akku, so ist von einer Fehlkennzeichnung unbedingt abzusehen.

Versand eines Gerätes, in dem ein Akku verbaut ist (UN 3481)

Lithium-Ionen-Akkus, welche „im Gerät verbaut“ (z.B. Notebooks, Handys) verschickt werden, müssen möglichst transportsicher verpackt werden, um Schäden am Gerät und dementsprechend auch an den Akkus zu vermeiden.

Die gefahrgutkonforme Kennzeichnung des Versandstücks sieht vor, dass das Paket oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichen und der UN-Nummer 3481 beklebt wird.

Versand eines einzelnen oder beiliegenden Akkus (UN 3480)

Sollte neben dem „im Gerät verbauten Akku“ noch ein weiterer (loser) Akku, welcher zum Gerät gehört (z.B. Ersatzakku), versendet werden, so kann dieser in einem Paket versendet werden. Lose Akkus, welche nicht zum Gerät gehören, müssen separat verpackt und versendet werden.

Der Versand von losen Akkus ist ebenfalls oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgutkennzeichen und der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.